Warum ein Aktionärsbindungsvertrag Ihnen mehr Sicherheit verschafft
Wenn ein erfolgreich arbeitendes Unternehmen neue Wege beschreiten oder wenn es einfach weiter wachsen möchte, dann ist die Gründung einer Aktiengesellschaft häufig das gewählte Mittel zum Zweck. Insbesondere wenn es darum geht, frisches Kapital zu beschaffen, ist eine solche Gründung oft die optimale Lösung. Doch darüber darf man nicht aus den Augen verlieren, dass sich die Zeiten auch mal wieder ändern können und dass diejenigen, die jetzt Geld bereitstellen, dieses Geld irgendwann vielleicht wieder aus dem Unternehmen herausziehen wollen. Diesen Schritt regelt man am besten gleich bei der Gründung über einen Aktionärsbindungsvertrag.
Ein Aktionärsbindungsvertrag bietet Rechtssicherheit für das Unternehmen
Ein Aktionärsbindungsvertrag ist ein wichtiges Instrument im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung Ihres Unternehmens. Gerade in einer Phase des Umbruchs und der Erweiterung brauchen Sie Rechtssicherheit und Unterstützung. Aus diesem Grund sollten Sie die Erstellung eines Aktionärsbindungsvertrags Fachleuten überlassen, die in diesem Thema viel Erfahrung und die nötige Kompetenz vorweisen können. Schliesslich möchten Sie ja in dem Moment, in dem die vertraglichen Regelungen des Aktionärbindungsvertrages zur Anwendung kommen, nicht feststellen müssen, dass der Vertrag nicht in jeder Hinsicht hieb- und stichfest ist. Die Kanzlei Bruppacher Hug & Partner hat solche Fachleute.
Beratung rund um Unternehmensrecht und den Aktionärsbindungsvertrag
Der Grossraum Zürich ist die Heimat von Unternehmen aller Grössen und Branchen. Viele dieser Firmen vertrauen für alle Fragen rund um Aktienrecht, Unternehmensrecht und Arbeitsrecht auf die Leistungen der Kanzlei Bruppacher Hug & Partner in Zollikon. Wenn es um rechtliche Fragen von Unternehmen geht, ist die Fülle der verschiedenen Gesetze und Richtlinien oft verwirrend. Bei Bruppacher Hug & Partner kennt man die vielen Herausforderungen rechtlicher Art. Dank der umfassenden Expertise und dank der persönlichen Klientenbeziehungen bietet das renommierte Anwaltsbüro eine umfassende Beratung und überzeugende Dienstleistungen zu allen wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten und Herausforderungen, einschliesslich aller Fragen rund um den Aktionärsbindungsvertrag.
Braucht mein Unternehmen überhaupt einen Aktionärsbindungsvertrag?
Wie bei vielen anderen Themen rund um Recht und Gesetz ist es beim Aktionärsbindungsvertrag nicht auf den ersten Blick ersichtlich, wie wichtig dieser für die weitere Entwicklung einer Firma sein kann. Das lässt sich aber erkennen, wenn man die Gesetzestexte zum Thema der Bindung der Aktionäre zur Hand nimmt. In diesen ist nämlich lediglich die Pflicht der Aktionäre festgehalten, das Kapital in der vereinbarten Höhe einzuzahlen. Für alle anderen Regelungen in Bezug auf die Rechtsbeziehung zwischen den Aktionären kann nur ein Vertrag für Klarheit und Sicherheit sorgen.
Welche Elemente gehören in einen Aktionärsbindungsvertrag?
Ein Aktionärsbindungsvertrag, auf den Sie sich verlassen können, wenn es darauf ankommt, enthält einige Elemente aus mehreren verschiedenen Bereichen des Rechts. Dazu gehören zum Beispiel die Themen Veräusserung von Aktien, Treuepflicht, Kapitalerhöhungen, Ausübung der Stimmrechte und vieles mehr. Aus dieser Komplexität ergibt sich bereits, dass ein rechtssicherer Vertrag nur von einem erfahrenen Anwaltsbüro wie Bruppacher Hug & Partner erstellt werden sollte, in dem alle diese Themen bekannt sind und der die Wechselwirkungen der Rechtsgebiete untereinander adäquat berücksichtigen kann. Verlassen Sie sich daher bei diesem wichtigen Vertragswerk stets auf einen kompetenten Partner.
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